Allgemeine
Geschäftsbedingungen (AGB)
Leistungen
VALERIS GmbH führt vorangehend an jeden Vertragsabschluss mit sämtlichen Interessenten Beratungen durch, um vollumfänglich über die angebotenen Produkte und Dienstleistungen zu unterrichten. Das Mitglied wird durch das Personal fachgerecht und vorschriftsgemäss über den sachdienlichen Umgang mit allen in Bezug mit EMS stehenden Gerätschaften instruiert.
VALERIS GmbH stellt dem Mitglied ihre Trainingseinrichtungen während den gemäss Publikationen geltenden Öffnungszeiten im Rahmen sachdienlicher Nutzung zur Verfügung. Sonderregelungen nach Vereinbarung und/oder Publikation.
Haftung
Der Benutzer hat keinen Anspruch auf Schadenersatz bzw. Ersatzstunden, wenn VALERIS GmbH aus nicht eigens verschuldeten Gründen (Umwelt, Katastrophen etc.) ihre Leistungen nicht erbringen kann oder die Wahrnehmung der Trainingseinheiten seitens Benutzer selbstverschuldet nicht gemäss den Vertragsbedingungen erfolgt.
Das Mitglied haftet für seine Wertgegenstände und erklärt sich einverstanden, selbige in den dafür vorgesehenen, abschliessbaren Garderobenschränken zu verstauen. VALERIS GmbH haftet nicht für den Verlust von Wertgegenständen.
Die Haftung von VALERIS GmbH für sämtliche Schäden, Unfälle, Verletzungen und Krankheiten, welche im Zusammenhang mit dem Trainingsbesuch stehen, richtet sich nach den anwendbaren zivil- und strafrechtlichen Bestimmungen. Die Haftung für Fahrlässigkeit seitens Mitglied ist ausgeschlossen. VALERIS GmbH hält die Mitglieder dazu an, die nötige Sorgfaltspflicht walten zu lassen.
Sicherheit
Aus Gründen der Sicherheit wird die Trainingsfläche während und ausserhalb der Öffnungszeiten elektronisch überwacht und aufgezeichnet.
Terminverwaltung
Verschiebungen oder Löschungen eingetragener Termine, welche innerhalb von 24 Stunden vor entsprechendem Stattfinden ohne Absprache mit dem Personal seitens Kunde erfolgen (via App / Community Hub), werden als Verfall der zugehörigen EMS-Session gewertet. Die Nacherfassung selbiger ist somit ausgeschlossen.
Mitgliederbeiträge
Die Beiträge sind entsprechend den vertraglichen Vereinbarungen fristgerecht zu entrichten.
Ratenzahlung
Die erste Rate (entsprechend vertraglich vereinbartem Entrichtungsmodell) ist jeweils am Tag des vertraglichen Mitgliedschaftsbeginns zu leisten.
Die darauffolgenden Ratenbeiträge werden in Form von Folgeraten beglichen. Somit sind die Zahlungsraten jeweils im Folgemonat zum selbigen Tag (1. – 30./31. des Monats) des Mitgliedschaftsbeginns zur Zahlung fällig.
Beginn, Dauer und Ende der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft beginnt am Tag des vertraglich vereinbarten Mitgliedschaftsbeginns und erstreckt sich über die vom Mitglied gewählte Dauer samt entsprechendem Leistungsumfang.
Übertrag der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft kann jederzeit unter Einhaltung einer 60-tägigen Frist auf ein bestehendes Mitglied oder eine Neukundin / einen Neukunden übertragen werden. Hierbei wird die Mitgliedschaftsvereinbarung auf das Neumitglied übertragen und entsprechend angepasst (Personalien etc.). Bereits geleistete Zahlungen des übertragenden Mitglieds werden entsprechend verrechnet. Das Neumitglied übernimmt die Mitgliedschaft samt vertraglich vereinbarten Konditionen (Ratenzahlungen, Mitgliedschaftsdauer, Leistungsumfang, Sonderkonditionen etc.). Mitgliedschaften sind nicht mit anderen, bestehenden Mitgliedschaften kumulierbar.
Community Hub
Mit Klick auf den Link in zugesandter Mail nach erfolgter Vertragsunterzeichnung ("Aktivierung Profil") stimmt das Mitglied zu, die im individuellen Profil nach Bedarf anzupassenden Daten im Community Hub für andere Mitglieder ersichtlich zu platzieren. Sollte der Wunsch nach Anonymität bestehen, ist für diesbezügliche Anpassungen im Nutzerprofil Sorge zu tragen.
Vergütungen
Bei eigens verschuldeten Betriebsunterbrechungen von mehr als 14 aufeinanderfolgenden Tagen hat das Mitglied das Recht auf eine Zeit- bzw. Leistungsgutschrift. In diesem Fall verlängert sich die Mitgliedschaft automatisch um die Dauer der Betriebsunterbrechung.
Bei Verhinderung der Benutzung der Trainingseinrichtung bzw. der Inanspruchnahme des vertraglichen Leistungsumfangs infolge von Unfall, Krankheit (frühestens nach 4 Wochen), Militär oder Schwangerschaft, leistet VALERIS GmbH eine Zeit- bzw. Leistungsgutschrift für die in einem Arztzeugnis oder anderweitig deklarierte Verhinderungsdauer (jedoch maximal 9 Monate). Dieser Anspruch kann nur unter der Voraussetzung der bisher termingerechten Bezahlung der Mitgliederbeiträge geltend gemacht werden.
Es werden keine Rückerstattungen monetärer Natur zugesprochen, sofern die begründeten Umstände der dauerhaften Trainingsunfähigkeit nicht ausschliesslich & nachweislich (ärztlich attestiert) auf die Leistungen der VALERIS GmbH zurückzuführen sind. Sonderfälle unterliegen separater Evaluation. Die entsprechende Bearbeitungsgebühr wird dem Mitglied in Rechnung gestellt.
Ferien
Die in der Schweiz üblichen 20 Ferientage (4 Wochen) sind bereits in der Preiskalkulation integriert und werden somit bei Abwesenheit nicht gesondert rückvergütet.
Adressänderung
Änderungen im Rahmen von Adresse und Telefon müssen VALERIS GmbH schriftlich mitgeteilt werden.
Datenschutz
VALERIS GmbH ist befugt, im Rahmen der Zusammenarbeit die ihr anvertrauten, personenbezogenen Daten unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen (CH) zu verarbeiten oder durch Dritte verarbeiten zu lassen. Weitere Einzelheiten sind dem Impressum von VALERIS GmbH zu entnehmen.
Kündigung
Sofern nicht anders in der Mitgliedervereinbarung vermerkt, kann die Mitgliedschaft jederzeit unter Einhaltung einer 60-tägigen Frist auf Ende der Mitgliedschaftsdauer gekündigt werden.
Voraussetzung für eine Mitgliedschaft
Vorausgesetzt für den eigenständigen und rechtsgültigen Abschluss einer Mitgliedschaftsvereinbarung sind die Handlungsfähigkeit (vgl. ZGB Art. 12 ff.) oder die Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters.
Erneuerung der Mitgliedschaft
Nach Ablauf der vereinbarten Mitgliedschaft erneuert sich die Mitgliedschaft automatisch und ohne Weiteres um die selbige Laufzeit und den selbigen Leistungsumfang.